SICHERHEITSBELEUCHTUNG

Michael Gramlich - VdS-zertifiziertes Sachverständigenbüro für Elektrotechnik

Beleuchtung bei Stomausfällen

Moderne Gebäude können groß und unübersichtlich sein. Bei Stromausfall ist die Orientierung häufig stark erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Daher ist es in Deutschland Pflicht, für bestimmte Gebäude ein komplett vom normalen Stromnetz unabhängiges, zweites Beleuchtungssystem mit eigener Stromversorgung in diesen Gebäuden zu installieren. Indem sie das sichere und rasche Verlassen des Gebäudes ermöglicht, verringert man Gefahren für Menschen im Gebäude. Außerdem wird der Einsatz von Rettungskräften erleichtert.

Bei der Notbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Bei der Sicherheitsbeleuchtung kann unterschieden werden zwischen "Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, z.B. Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.

Thermographie

Michael Gramlich
 

Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk
 

Vds anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

Zertifizierter Thermograf nach EN 473 / ISO 9712 für Prüfungen mittels Wärmebildkamera

Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen, einen Raum oder ein Gebäude im Gefahrenfall sicher zu verlassen, zum Beispiel einen Notausgang zu finden, oder einen gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden. Teil der Sicherheitsbeleuchtung sind die Piktogramme, die den Fluchtweg weisen. Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht Rettungskräften die Orientierung während der Rettung von Personen im Gebäude. Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es, einen Ort gefahrlos zu verlassen und Sicherheitseinrichtungen zu finden.

Sicherheitsbeleuchtung

Antipanikbeleuchtung

Die "Antipanikbeleuchtung" soll eine Panik im Dunkeln vermeiden. Die Antipanikbeleuchtung muss gleichmäßig verteilt werden, höchstens darf das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke 40:1 betragen. Nach fünf Sekunden muss 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke vorhanden sein, nach einer Minute 100 % (DIN EN 1838).

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Bei Arbeitsabläufen mit einem erhöhten Gefahrenpotential (z. B. schnell drehende Teile oder heiße Schlacken) ist es erforderlich, auch durch höhere Beleuchtungsstärken die Sicherheit zu gewährleisten.

Ersatzbeleuchtung

Die Ersatzbeleuchtung stellt sicher, dass bei einem Netzausfall die Arbeiten noch eine gewisse Zeit weitergeführt werden können. Ersatzbeleuchtungen kommen zum Beispiel bei Überwachungsanlagen, Kommandoräumen der Sicherheitsorgane oder von Industrieanlagen oder in Operationsräumen von Krankenhäusern zum Einsatz.

Stromversorgung

Die Stromversorgung erfolgt aus einer Ersatzstromquelle. Dies kann ein Notstromgenerator oder ein batteriegestütztes Sicherheitslichtgerät sein. Die Notbeleuchtung kann in Dauerschaltung (ständiger Leuchtbetrieb) oder in Bereitschaftsschaltung (Einschaltung der Leuchten bei Stromausfall) betrieben werden. Es gibt auch die Möglichkeit des Ein- und Ausschaltens von Notleuchten. Hierbei sind die Leuchten dann mit elektronischen Modulen ausgestattet, die entweder über eine Ansteuerung mittels örtlichen Tastern oder über einen Datenbus angesteuert werden. Bei Stromausfall der Normalnetzversorgung sorgen die elektronischen Module für eine zwangsweise Einschaltung der Notleuchten (versorgt über die Ersatzstromquelle).

Berufsgenossenschaftliche Regeln

Hinweise zur Gestaltung von Sicherheitsleitsystemen und Sicherheitsbeleuchtungen in Arbeitsstätten sind enthalten in der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:

Normen

Die Normenreihe DIN VDE 0108 Teile 1 bis 8 wurde am 1. Oktober 2005 ersetzt durch DIN VDE 0100-718 in Verbindung mit DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50172 (VDE 0108-100), durfte aber noch bis zum 1. März 2007 angewendet werden.



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